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Wer sind mögliche Personen und Gremien, die Entscheidungen in der Kommunen treffen (sog. Entscheidungstragende)?
Das sind zunächst einmal als beschlussfassendes Gremium der Gemeinderat/Stadtrat und/oder der/die (Ober-)Bürgermeister:in (im Rahmen des jeweiligen Ermessensspielraums). Diesen kommt im Entscheidungsprozess eine zentrale Rolle zu, da diese i. d. R. final darüber entscheiden, ob ein Vorhaben in der eigenen Kommune umgesetzt wird oder nicht.

Aber nicht nur diese Personengruppen treffen Entscheidungen in der Kommune. Auch in der Kommunalverwaltung werden regelmäßig bereits Entscheidungen dazu getroffen, ob die Umsetzung von Maßnahmen angestrebt werden oder nicht und an höhere Ebenen weitergetragen werden soll, wie z. B. in politische Gremien oder an das Verwaltungsoberhaupt. Somit kommen z. B. auch Amtsleitungen oder Abteilungsleitungen eine gewisse Entscheidungsbefugnis/-kompetenz zu. Auch diese müssen von Vorhaben überzeugt werden. Hier fungieren Mitarbeitende in der Verwaltung als „Entscheidungsvorbereiter:innen“, die zunächst die ihnen nächsthöhere Ebene von eigenen Ideen und Vorhaben überzeugen müssen.

Aber nicht nur der Gemeinderat und die öffentliche Verwaltung treffen Entscheidungen. Letztendlich sind es Bürger:innen, die im Rahmen der Kommunalwahl entscheiden, wer in diesen Gremien agiert. Zudem können Bürger:innen auch durch Bürger:inneninitativen Ideen entwickeln und an politische Gremien oder die Verwaltung herantragen.
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