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Welche weiteren Personengruppen wirken auf Entscheidungen in der Kommune?
Zusätzlich zu den Entscheidungstragenden aus Kommunalpolitik und –verwaltung gibt es eine Vielzahl von Personengruppen oder anderen Gremien, die Einfluss auf Entscheidungen oder die davorliegende Meinungsbildung nehmen.

So kann beispielsweise ein Gremium wie der Bezirksbeirat durch seine Nähe zur Bürgerschaft Einfluss auf Entscheidungen nehmen und Ideen in den Gemeinderat oder die Gemeindeverwaltung einbringen. Dabei hat der Bezirksbeirat zwar keine formale Entscheidungsbefugnis, kann aber in einer beratenden Funktion zur Entscheidungsfindung beitragen.

Auch andere Gremien können Einfluss auf Entwicklungen in den Kommunen haben. Zu nennen sind hier z. B. der Kreistag und der jeweilige Landrat/die jeweilige Landrätin. Die Landkreise entscheiden zwar nicht, was konkret in den einzelnen Kommunen an Maßnahmen zur Gesundheits- oder Bewegungsförderung umgesetzt wird, trotzdem können sie mit ihrer Expertise in Kommunen hineinwirken.

Weitere Personengruppen, die Einfluss auf Entscheidungen nehmen können, sind z. B. Vereine, Initiativen, Expert:innen, Interessengruppen, Unternehmen, Krankenkassen und viele mehr.

Bei der Planung von Maßnahmen ist es daher wichtig, alle Personengruppen, die Entscheidungen vorbereiten oder treffen, zu identifizieren, um zu einer erfolgreichen Maßnahmenumsetzung hinsichtlich kommunaler Gesundheits- und Bewegungsförderung zu gelangen. Diese können frühzeitig in den Planungsprozess miteinbezogen werden und sich in intersektoral/interdisziplinär zusammengesetzten Steuerungsgruppen oder Planungsgruppen bzw. Arbeitsgruppen zusammenschließen. Ein hilfreiches Tool zur Identifizierung dieser Personengruppen kann eine sogenannte Stakeholderanalyse sein (siehe im Leitfaden zur Lobbyarbeit in der Kommune am Beispiel der Bewegungsförderung).
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